Allgemeine Vertragsbedingungen für Deutschkurse bei der Sprachschule Bellingua

V2.4, gültig ab 30.01.2024

1. Geld-zurück-Garantie

1.1 Jede/Jeder Studierende, die oder der zum ersten Mal einen regulären Stufenkurs (z. B. B1, B2, C1 etc.) bei der Bellingua besucht, kann den Kurs per Ende des ersten Kursmoduls abbrechen und erhält die schon entrichteten Kursgebühren vollständig zurück. Ein Kursmodul dauert je nach Kurs 1 oder 2 Wochen. Diese Garantie gilt nur, wenn die/der Studierende den Kurs an jedem Kurstag besucht und die Kündigung spätestens am letzten Kurstag dem Sekretariat mitteilt.

1.2 Ausgenommen sind gewisse Angebote wie z. B. Prüfungsvorbereitungskurse, Sprechtraining und Privatunterricht.

2. Erfolgsgarantie bei Goethe- und telc-Prüfungen

2.1 Die Bellingua garantiert allen Studierenden nach erfolgreichem Abschluss (Stufennote mindestens genügend) eines regulären Stufenkurses (z. B. B1, B2, C1 etc.) das Bestehen der entsprechenden Goethe- oder telc-Prüfung, falls diese nicht später als 4 Monate nach Kursende absolviert wird. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, erstattet die Bellingua die Gebühren für die Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile zurück und erlaubt kostenfrei die Wiederholung des entsprechenden Stufenkurses.

3. Garantierte maximale Gruppengrösse

3.1 Die maximale Gruppengrösse beträgt 9 Studierende.

4. Garantierte Kursdurchführung

4.1 Unsere Kurse werden auch mit nur einer/einem Teilnehmenden durchgeführt.

4.2 Fällt ausnahmsweise ein Kurstag aus, z. B. wegen Krankheit der Lehrkraft und der Ersatzlehrkräfte, erstattet die Bellingua die entsprechende Kursgebühr zurück.

4.3 Der Kursplatz ist nur so lange garantiert, wie er gebucht wurde. Eine Kursverlängerung ist möglich, wenn es einen freien Platz gibt.

4.4 Zum Schutz der Gesundheit (z. B. bei Pandemie-Gefahr) kann die Bellingua Kurse temporär ausschliesslich per Videokonferenz durchführen.

5. Der Studierende kann jederzeit kündigen

5.1 Die/Der Studierende resp. der Vertragspartner kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen Kursvertrag persönlich oder per E-Mail kündigen.

5.2 Erster Kursvertrag:

5.2.1 Eine Kündigung vor Kursbeginn kostet CHF 100.– und erfolgt ohne Kündigungsfrist.

5.2.2 Für eine Kündigung nach Kursbeginn gilt:

  • Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche und erfolgt per Ende der Kalenderwoche.
  • Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– verrechnet.
  • Der Kurspreis wird aufgrund der effektiven Kurslänge neu berechnet. Ein allfällig schon darüber hinaus bezahlter Betrag wird nach Abzug der Bearbeitungsgebühr vollständig zurückerstattet. Ein allfälliger Fehlbetrag wird nachverrechnet.

5.3 Weitere Verträge: Die Kündigung eines Folgevertrages wird jederzeit wie unter Punkt 5.2.2. beschrieben behandelt.

5.4 Ausgenommen sind gewisse Angebote wie z. B. Prüfungsvorbereitungskurse, Sprechtraining und Privatunterricht.

6. Die Bellingua kann jederzeit kündigen

6.1 Die Bellingua kann jederzeit unter Angabe der Gründe einen Kursvertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.

6.2 Es wird keine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

6.3 Erscheint ein/e Studierende/r ohne Mitteilung nicht am ersten Kurstag, kann die Bellingua den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und die erste Kurswoche verrechnen.

7. Kursunterbrüche und Absenzen

7.1. Möchte man den Kurs unterbrechen und für die Zeit des Unterbruchs keine Kursgebühren bezahlen, muss der laufende Vertrag gekündigt werden (siehe Punkt 5).

7.2. Verpasste Kurstage werden nicht zurückerstattet und können nicht kompensiert werden. Dies gilt auch bei Krankheit und Unfall.

8. Präsenzpflicht und zu erbringende Leistung

8.1 Dem Unterricht fernzubleiben ist möglich, solange die Leistungen genügend bleiben (Prüfungen und mündliche Bewertungen). Absenzen sollten wenn möglich vorher angekündigt werden. Verpasste Prüfungen müssen nachgeschrieben werden oder gelten als ungenügend.

8.2 Verspätetes Eintreffen und vorzeitiges Verlassen des Kurses stören den Unterricht und sind nicht erwünscht.

8.3 Bei ungenügender Leistung der/des Studierenden (Noten und Verhalten im Unterricht) kündigt die Bellingua den Kursvertrag.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1 Bei Kursanmeldung ist eine Anzahlung an die Kursgebühr von CHF 320.– fällig. Dies ist keine Anmeldegebühr, sondern eine Anzahlung, die bei der Verrechnung des Kurses angerechnet wird.

9.2 Ab einer Kurslänge von 8 Wochen ist eine Ratenzahlung möglich, sofern die/der Studierende resp. der Vertragspartner seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

9.3 Die Kursrechnung ist etwa 2 Wochen vor dem Kurs fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung ersichtlich.

9.4 Wird eine Rechnung nicht termingerecht bezahlt, verfällt der Anspruch auf einen Kursplatz, nicht jedoch die Zahlungspflicht.

10. Lektionen und mögliche Reduktion

10.1 Eine Kurslektion dauert 40 Minuten. Der „Intensivkurs Vormittag“ beinhaltet 20 Lektionen pro Woche, der „Halbintensivkurs Nachmittag“ beinhaltet 8 Lektionen pro Woche, der „Halbintensivkurs Vormittag“ beinhaltet 8 Lektionen pro Woche, der „Halbintensivkurs Abend“ beinhaltet 6 Lektionen pro Woche.

10.2 Bellingua behält sich eine Reduktion der Kurslektionen nach folgendem Muster vor:

  • Intensivkurs Vormittag: Bei nur 3 angemeldeten Kursteilnehmenden werden die täglichen Lektionen von 4 auf 3 reduziert, bei weniger als 3 Kursteilnehmenden von 4 auf 2.
  • Halbintensivkurs Vormittag und Nachmittag: Bei weniger als 4 angemeldeten Kursteilnehmenden werden die wöchentlichen Lektionen von 8 auf 6 reduziert.
  • Halbintensivkurs Abend: Bei weniger als 4 angemeldeten Kursteilnehmenden werden die wöchentlichen Lektionen von 6 auf 4.5 reduziert.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Schadenersatzansprüche der Kursteilnehmenden bei Änderungen des Kursangebots oder Kündigungen eines Kursvertrages sind ausgeschlossen.

11.2 Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmenden.

11.3 Gerichtsstand ist Zürich.